Dienstleistungen A-Z
Verleih von Gewichten
Die Eichämter halten an verschiedenen Orten Gewichte bereit, die für verschiedene Zwecke ausgeliehen werden können. Gewichte und Gewichtssätze werden dabei in den Größen 10 kg, 20 kg, 50 kg und 500 kg bereitgehalten.
Hinweis: Gemäß Eichordnung kann die für die Eichung zuständige Behörde vom Antragsteller auf Eichung verlangen, dass dieser besondere Prüfmittel wie Gewichte bereitstellt und deren Transport veranlasst.
Zuständige Stelle
die zum Regierungspräsidium Tübingen zugehörenden Eichämter
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Verleih von Gewichten ist formlos an das Eichamt zu richten, bei dem die Gewichte ausgeliehen werden sollen.
Hinweis: Unter gewissen Umständen kann es für den Ausleiher von Gewichten effizienter sein, diese dem nächsten Nutzer direkt zu übergeben, anstatt sie ins Eichamt zurückzubringen oder zurückbringen zu lassen, wenn dadurch Zeit und Fahrstrecke eingespart werden können. Das Eichamt ist bei der Organisation des Verleihs behilflich.
Erforderliche Unterlagen
keine
Frist/Dauer
Es ist empfehlenswert, die Gewichte rechtzeitig beim Eichamt anzufordern, damit sichergestellt ist, dass die benötigten Gewichte auch in ausreichender Anzahl und zum richtigen Zeitpunkt vorhanden sind.
Kosten/Leistung
- Grundentgelt pro Ausleihvorgang: 50 Euro
- für Gewichte der Genauigkeitsklasse M1 zusätzlich pro Arbeitstag: 35 Euro pro Tonne
Rechtsgrundlage
Letzte Änderung: 12.01.2012 - Stand: 11.02.2012 08:45:04



