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Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen
Feiern Sie bald einen besonderen Geburtstag oder ein Ehejubiläum? Bei bestimmten Ereignissen veröffentlicht Ihre Gemeinde beispielsweise Ihren Namen und Ihre Anschrift und gibt diese an Presse und Rundfunk weiter. Dagegen können Sie ohne Begründung widersprechen.
Hinweis: Gemeinden nehmen nicht jeden runden Geburtstag oder jedes Ehejubiläum zum Anlass für eine Veröffentlichung. Meist erfolgt eine Veröffentlichung frühestens zum 70. Geburtstag oder zum 50. Hochzeitstag ("Goldene Hochzeit").
Zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Meldebehörde ist
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnortes beziehungsweise
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für die Wohnortgemeinde erfüllt.
Verfahrensablauf
Sie müssen persönlich oder schriftlich der Bekanntmachung Ihrer Daten widersprechen. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde liegt ein Formular zum Download bereit.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
Frist/Dauer
Die Gemeinden weisen einmal jährlich durch öffentliche Bekanntmachung auf das Widerspruchsrecht hin. Sie können verlangen, dass Sie innerhalb einer Frist widersprechen müssen, beispielsweise mindestens sechs Wochen vor dem Jubiläum.
Kosten/Leistung
keine
Rechtsgrundlage
§ 34 Meldegesetz (MG) (Veröffentlichung und sonstige Nutzung von Daten)
Letzte Änderung: 15.12.2011 - Stand: 12.02.2012 08:45:03



