Gemeinde Erdmannhausen

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Dienstleistungen A-Z

 

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Aufnahme in weiterführende Schulen - "Besonderes Beratungsverfahren" wahrnehmen

Als Eltern beziehungsweise als Erziehungsberechtigte können Sie bereits während des Schuljahres 2011/2012 entscheiden, welche weiterführende Schulart ihr Kind besuchen soll. Bei Ihrer Entscheidung können Sie verschiedene Informationen berücksichtigen, z.B.

  • eigene Wahrnehmungen über Ihr Kind,
  • Ergebnisse aus Gesprächen mit Lehrkräften oder
  • die Grundschulempfehlung.

Möchten Sie darüber hinaus noch weitere Informationen bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen, können Sie das "besondere Beratungsverfahren" in Anspruch nehmen. Dabei beraten Sie speziell ausgebildete "Beratungslehrkräfte“, die von einer anderen Schule stammen.

Sie können Ihr Kind auch testen lassen. Dafür werden standardisierte Begabungs-/Intelligenztests eingesetzt. Sie erhalten eine Rückmeldung

  • zu den Testergebnissen und
  • zu Beobachtungen, die die Lehrkräfte bei der Durchführung des Tests gemacht haben.

Achtung: Die Inhalte von Beratung und Test unterliegen der Schweigepflicht. Die Beratungslehrkraft darf Informationen aus dem besonderen Beratungsverfahren nur weitergeben, wenn Sie sie schriftlich von der Schweigepflicht entbunden haben.

Zuständige Stelle

die Grundschule Ihres Kindes

Verfahrensablauf

Melden Sie sich bei der Grundschule Ihres Kindes zum "besonderen Beratungsverfahren" an. Das notwendige Formular erhalten Sie mit der Grundschulempfehlung.

Die Beratungslehrkraft wendet sich entweder unmittelbar oder über das Schulsekretariat an Sie. Sie vereinbart mit Ihnen Termine für

  • ein Erstgespräch,
  • einen Test (falls gewünscht) und
  • ein Rückmeldegespräch.

Hinweis: Entscheiden Sie sich erst während des Beratungsgesprächs für einen Test, versucht die Beratungslehrkraft, dies zu ermöglichen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer

Sie müssen sich spätestens vier Schultage nach Erhalt der Grundschulempfehlung zum Beratungsverfahren anmelden.

Hinweis: Nach Teilnahme am "besonderen Beratungsverfahren" können Sie Ihr Kind bis zum 10. Mai 2012 an einer weiterführenden Schule anmelden. Es ist empfehlenswert, Ihr Kind beim offiziellen Anmeldetermin am 28. oder 29. März 2012 bei einer weiterführenden Schule anzumelden, auch wenn die Beratung noch nicht abgeschlossen ist. Dann können Sie sich bis zum 10. Mai noch anders entscheiden.

Kosten/Leistung

keine

Rechtsgrundlage

Aufnahmeverordnung



Letzte Änderung: 08.03.2012 - Stand: 25.05.2012 08:45:04


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