Gemeinde Erdmannhausen

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Dienstleistungen A-Z

 

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Werkrealschule/Hauptschule - Kind für Aufnahme anmelden

Mit der Halbjahresinformation in Klasse 4 erhalten die Eltern im Zeitraum vom 1. Februar bis 1. März eine Grundschulempfehlung. Mit der Aufhebung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung werden die Rechte der Eltern gestärkt. Sie können selbst entscheiden, welche weiterführende Schulart Ihr Kind besucht.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im Kapitel "Übergang in weiterführende Schulen".

Zuständige Stelle

die von Ihnen gewählte Werkrealschule/Hauptschule

Hinweis: Beachten Sie dabei eventuell vorhandene Schulbezirksregelungen.

Verfahrensablauf

Melden Sie Ihr Kind bei der gewünschten Werkreal- oder Hauptschule an. Die Grundschulempfehlung müssen Sie dabei nicht vorlegen.

Erforderliche Unterlagen

Geburtsurkunde

Frist/Dauer

Anmeldetermine für das Schuljahr 2011/12:

  • für Schülerinnen und Schüler nach der Grundschulempfehlung: 28. und 29. März 2012
  • für Schülerinnen und Schüler, die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen: bis zum 10. Mai 2012

Kosten/Leistung

keine

Rechtsgrundlage

§ 6 Schulgesetz (SchG) (Werkrealschule und Hauptschule)



Letzte Änderung: 31.01.2012 - Stand: 10.02.2012 08:45:07


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