Dienstleistungen A-Z
Werkrealschule/Hauptschule - Kind für Aufnahme anmelden
Mit der Halbjahresinformation in Klasse 4 erhalten die Eltern im Zeitraum vom 1. Februar bis 1. März eine Grundschulempfehlung. Mit der Aufhebung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung werden die Rechte der Eltern gestärkt. Sie können selbst entscheiden, welche weiterführende Schulart Ihr Kind besucht.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Kapitel "Übergang in weiterführende Schulen".
Zuständige Stelle
die von Ihnen gewählte Werkrealschule/Hauptschule
Hinweis: Beachten Sie dabei eventuell vorhandene Schulbezirksregelungen.
Verfahrensablauf
Melden Sie Ihr Kind bei der gewünschten Werkreal- oder Hauptschule an. Die Grundschulempfehlung müssen Sie dabei nicht vorlegen.
Erforderliche Unterlagen
Geburtsurkunde
Frist/Dauer
Anmeldetermine für das Schuljahr 2011/12:
- für Schülerinnen und Schüler nach der Grundschulempfehlung: 28. und 29. März 2012
- für Schülerinnen und Schüler, die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen: bis zum 10. Mai 2012
Kosten/Leistung
keine
Rechtsgrundlage
§ 6 Schulgesetz (SchG) (Werkrealschule und Hauptschule)
Letzte Änderung: 31.01.2012 - Stand: 10.02.2012 08:45:07



