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Wertstoffentsorgung
Wertstoffe sind verwertbare Abfälle wie beispielsweise Papier, Kartonagen, Verpackungen aus Glas, Kunststoffen oder Metall.
Entsorgt werden Wertstoffe zum Beispiel über Container (z.B. Iglus für Altglas oder Papier) und auf den Wertstoffhöfen, über den Gelben Sack (für Dosen, Getränkekartons, Plastikbecher) sowie bei großen, nicht haushaltsüblichen Mengen über private Verwerterfirmen. In manchen Landkreisen gibt es auch eine spezielle Wertstofftonne.
Unterstützen Sie die Sammlungen von Zeitungen und Zeitschriften, die in vielen Gemeinden durch die örtlichen Vereine organisiert werden.
Tipp: Korken sind besonders wertvolle Abfälle, die getrennt gesammelt werden können. In vielen Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs gibt es Korkensammelaktionen. Eine Auflistung der Korkensammelstellen sowie weitere Informationen zur getrennten Sammlung von Korken finden Sie unter "Korken für Kork" auf den Internetseiten der Diakonie Kork.
Zuständige Stelle
die Abfallbehörde
Abfallbehörde ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Verfahrensablauf
Informieren Sie sich bitte bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises darüber, wie beziehungsweise wo Sie in Ihrer Gemeinde die Wertstoffe entsorgen können. Die meisten Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus, in denen die Abfuhrtermine und die Sammelarten angegeben sind.
Kosten/Leistung
Es gibt keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. Die Höhe der Abfallgebühren wird von den kommunalen Volksvertretungen (Gemeinderat oder Kreistag) durch Satzung festgelegt. Erkundigen Sie sich bitte bei der für Sie zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage
die jeweilige örtliche Satzung
Letzte Änderung: 08.11.2011 - Stand: 11.02.2012 08:45:04



