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Dienstleistungen A-Z

 

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Wohnortänderung im Reisepass

Deutsche Staatsangehörige sind verpflichtet, stets einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen.

Im Reisepass wird keine Anschrift angegeben, jedoch der Wohnort. Nach einem Umzug in eine andere Gemeinde muss der Wohnort daher in Ihrem Reisepass aktualisiert werden.

Tipp: Es empfiehlt sich, den Wohnort im Reisepass gleichzeitig mit der Anmeldung des Wohnsitzes ändern zu lassen.

Zuständige Stelle

die Passbehörde des neuen Wohnortes

Passbehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung beziehungsweise
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Passbehörde für die Wohnortgemeinde erfüllt.

Voraussetzung

Sie müssen sich bereits bei Ihrer Gemeinde angemeldet haben.

Verfahrensablauf

Die Aktualisierung Ihres Reisepasses kann nur persönlich oder durch einen Dritten (mit einer Vollmacht) erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

  • Reisepass
  • aktuelle Meldebestätigung (wenn die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)

Frist/Dauer

Sie müssen den Reisepass unverzüglich zur Änderung vorlegen.

Kosten/Leistung

Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.

Rechtsgrundlage



Letzte Änderung: 22.05.2012 - Stand: 25.05.2012 08:45:04