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Zensus 2011
Im Jahr 2011 wird es in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung (Zensus 2011) geben. Der Zensus 2011 ist durch eine EU-Verordnung und diese Verordnung umsetzende Regelungen des Bundes und des Landes vorgeschrieben.
Die baden-württembergischen Kommunen, die Länder und der Bund benötigen verlässliche und aktuelle Zahlen zur Bevölkerung, zum Erwerbsleben und zur Wohnsituation. Diese Daten sind für viele politische und wirtschaftliche Entscheidungen sehr wichtig. Beispielsweise müssen Gemeinden verlässlich planen können, wie viele Kindergärten, Schulen und Seniorenwohnheime sie benötigen werden.
Die für den Zensus 2011 vom Gesetzgeber vorgesehenen Daten werden durch Kombination verschiedener Elemente (direkte Befragung, Nutzung von Angaben aus Verwaltungsregistern) gewonnen. Wenn Sie Gebäude- oder Wohnungseigentümer sind, werden Sie auf jeden Fall schriftlich zu ihrem Gebäude- und Wohnungseigentum befragt, da hierfür in Deutschland keine Register verfügbar sind. Sie können Ihre Angaben auch über einen Online-Fragebogen machen. Bundesweit knapp 10 Prozent der Bevölkerung werden bei der Haushaltebefragung interviewt. Auch in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften wird es Befragungen geben.
Zuständige Stelle
das Statistische Landesamt Baden-Württemberg
Verfahrensablauf
Weitere Informationen zum Zensus 2011 finden Sie
- auf der Internetseite des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg und
- im gemeinsamen Zensus-Portal der statistischen Ämter des Bundes und der Länder.
Rechtsgrundlage
- EU-Zensusverordnung
- Zensusvorbereitungsgesetz 2011
- Zensusgesetz 2011
- Baden-württembergisches Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011
- Stichprobenverordnung Zensusgesetz 2011
Letzte Änderung: 08.11.2011 - Stand: 25.05.2012 08:45:04



