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Schulzeugnis - Ersatz bei Verlust
Wenn Sie ein Abschluss- oder Abgangszeugnis verloren haben, können Sie sich von der Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat, ein Ersatzzeugnis ausstellen lassen. In Baden-Württemberg bewahren die Schulen Unterlagen, die für die Ausstellung von Ersatzzeugnissen notwendig sind, mindestens 30 Jahre lang auf. Spätestens nach 50 Jahren ist jede Schule verpflichtet, die Daten zu löschen. Nach 30 Jahren sind Behördenunterlagen dem Landesarchiv anzubieten. Dazu gehören auch Unterlagen, die für die Ausstellung von Ersatzzeugnissen notwendig sind. Sollte das Originalzeugnis älter als 30 Jahre sein und die Schule die Unterlagen nicht mehr haben, können Sie sich an das Landesarchiv wenden.
Zuständige Stelle
die Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat
Verfahrensablauf
Ein Ersatzzeugnis sollten Sie persönlich bei der ehemaligen Schule beantragen, da die Schule Ihre Identität in geeigneter Weise überprüfen muss (z.B. durch Vorlage eines Personalausweises oder eines anderen amtlichen Dokuments).
Sollte das Originalzeugnis nicht älter als 30 Jahre gewesen sein, kann das Ersatzzeugnis in der Regel direkt ausgestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass (als Identitätsnachweis)
Kosten/Leistung
je nach Verwaltungsaufwand: 50 bis 200 Euro
Rechtsgrundlage
§3 Landesarchivgesetz Baden-Württemberg (LArchG) (Übernahme des Archivguts)
Erlass "Ausstellung von Ersatzzeugnissen" des Kultusministeriums Baden-Württemberg vom 10.10.1995
Letzte Änderung: 06.09.2010 - Stand: 08.09.2010 08:45:03



