Dienstleistungen A-Z
Zulassung zu Messen, Ausstellungen, Großmärkten, Wochenmärkten, Spezialmärkten und Jahrmärkten
Grundsätzlich darf jeder an einer Messe, Ausstellung oder einem Markt teilnehmen. Der Veranstalter kann aber die Veranstaltung auf bestimmte Aussteller-, Anbieter- oder Besuchergruppen beschränken oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen einzelne Interessenten ausschließen.
Die Auswahl unter den Bewerbern muss jedoch nach sachlichen, nachprüfbaren Auswahlkriterien erfolgen. Darunter fallen Kriterien wie Attraktivität, Ausgewogenheit, Vielseitigkeit und Neuartigkeit des vom Bewerber betriebenen Geschäfts.
Zuständige Stelle
der Veranstalter
Voraussetzung
- Der Veranstalter kann Ihnen die Teilnahme verweigern, wenn Zweifel an Ihrer Zuverlässigkeit bestehen.
- Wenn Sie als selbstständiger Versteigerer an einer Veranstaltung teilnehmen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis für Versteigerungen besitzen.
- Wenn Sie auf einer Veranstaltung das Bewachungsgewerbe, das Gewerbe der Makler, Bauträger oder Baubetreuer, das Versicherungsvermittler- oder das Versicherungsberatergewerbe ausüben möchten, müssen Sie die jeweiligen Voraussetzungen für die Erteilung der Gewerbeerlaubnis erfüllen.
Wenn Sie zugelassen werden, verpflichten Sie sich auch, die Vorschriften des Veranstalters zur Durchführung der Veranstaltung zu befolgen. Beispielsweise können die Maße des Standes vorgeschrieben sein oder von jedem Teilnehmer Maßnahmen zum Schutz der Besucher verlangt werden.
Verfahrensablauf
In der Regel müssen Sie sich zur Teilnahme an der Veranstaltung anmelden. Die Anmeldeformalitäten können jedoch von Veranstalter zu Veranstalter unterschiedlich sein. Viele Veranstalter bieten Anmeldeformulare an.
Tipp: Nähere Informationen zum Zulassungsverfahren finden Sie in der Regel in den Veranstaltungsbedingungen, die vom Veranstalter veröffentlicht werden.
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie mit Ihrem Antrag auf Zulassung einreichen müssen, ist von Veranstalter zu Veranstalter unterschiedlich. Klären Sie direkt mit dem Veranstalter, welche Nachweise Sie benötigen.
Frist/Dauer
Für jede Veranstaltung gelten unterschiedliche Anmeldefristen. Diese erfahren Sie direkt beim Veranstalter.
Kosten/Leistung
Für die Teilnahme an einer Veranstaltung fallen unterschiedliche hohe Gebühren an (z.B. Mietgebühren für Standplätze). Erkundigen Sie sich direkt beim Veranstalter, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Rechtsgrundlage
- § 70 Gewerbeordnung (GewO) (Recht zur Teilnahme an einer Veranstaltung)
- § 70a Gewerbeordnung (GewO) (Untersagung der Teilnahme an einer Veranstaltung)
Letzte Änderung: 28.02.2012 - Stand: 25.05.2012 08:45:04



