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Zuschuss für Schutzimpfungen im Rinderbestand
Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg gewährt Ihnen als Rinderbesitzer Impfzuschüsse zur Bekämpfung infektiöser Rindererkrankungen (z.B. Atemwegserkrankungen oder Kälberdurchfall).
Tipp: Eine Liste der bezuschussten Impfstoffe, eingeteilt nach Krankheiten, finden Sie auf den Seiten der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg.
Derzeit beträgt der Zuschuss 1,50 Euro pro Impfdosis. Beträge unter 3 Euro pro Antrag werden wegen Geringfügigkeit nicht erstattet.
Zuständige Stelle
die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg
Voraussetzung
Sie müssen
- Ihren Tierbestand ordnungsgemäß gemeldet und die Tierseuchenbeiträge pünktlich bezahlt haben,
- die Anzahl der Rinder, die zum Zeitpunkt der Impfung gehalten werden, angeben.
Verfahrensablauf
Nachdem Ihre Rinder geimpft wurden, lassen Sie das ausgefüllte Antragsformular vom behandelnden Tierarzt unterschreiben. Damit ist bestätigt, dass der Tierarzt die Impfung persönlich vorgenommen hat und alle Angaben im Formular richtig sind.
Das ausgefüllte Antragsformular schicken Sie an die Tierseuchenkasse, die Ihren Antrag überprüft.
Achtung: Auf Verlangen müssen Sie die Originalrechnungen über die vom Tierarzt verrechneten Impfstoffe vorlegen.
Wenn Ihr Antrag für berechtigt befunden wurde, wird Ihnen der Zuschuss auf das angegebene Bankkonto überwiesen. Sie bekommen darüber hinaus keine weitere Benachrichtigung.
Frist/Dauer
Der Antrag muss spätestens zwölf Monate nach der Impfung bei der Tierseuchenkasse eintreffen.
Letzte Änderung: 20.12.2011 - Stand: 12.02.2012 08:45:03



