Gemeinde Erdmannhausen

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Lebenslagen

 
Übersicht / Arbeitgeber / 2. Abschluss eines Arbeitsvertrags / 2.5. Arbeitspapiere

    2.5. Arbeitspapiere

    Folgende Unterlagen zählen zu den Arbeitspapieren, die Sie von Ihren Beschäftigten verlangen können:

    • Lohnsteuerkarte
    • Kindergeldbescheinigung
    • Unterlagen für vermögenswirksame Leistungen
    • Sozialversicherungsausweis
      (wird von der Datenstelle der Rentenversicherung auf Antrag des Arbeitnehmers ausgestellt)
    • wenn Sie jemanden im laufenden Kalenderjahr einstellen: zusätzlich
      • Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr bereits gewährten oder abgegoltenen Urlaub (Urlaubsbescheinigung)
      • Arbeits- oder Abschlusszeugnis
    • im Baugewerbe: zusätzlich
      • Lohnnachweiskarte für Urlaub
      • Lohnausgleich und Zusatzversorgung
    • in der Lebensmittelbranche: zusätzlich
      • Gesundheitszeugnis
    • bei ausländischen Arbeitnehmern: zusätzlich
      • Arbeitsgenehmigung
    • bei Jugendlichen: zusätzlich
      • Gesundheitsbescheinigung

    Arbeits-/Abschlusszeugnis, Sozialversicherungsausweis und Arbeitsbescheinigung müssen Sie dem Arbeitnehmer nach Vorlage wieder aushändigen. Die anderen Arbeitspapiere müssen Sie sorgfältig aufbewahren.

    Zu den Verfahren und Dienstleistungen:



    Letzte Änderung: 08.05.2012 - Stand: 25.05.2012 08:45:04


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