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    4. Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

    Sowohl private als auch öffentliche Arbeitgeber sind verpflichtet, wenigstens auf fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.

    Die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen wird vom Gesetzgeber intensiv gefördert.

    Genaue Informationen erhalten Sie in der Lebenslage "Leben mit einer Behinderung".

    Zu den Verfahren und Dienstleistungen:



    Letzte Änderung: 11.05.2012 - Stand: 25.05.2012 08:45:04