Lebenslagen
8. Staatliche Hilfen und Zuschüsse für Arbeitgeber
Wenn Sie bestimmte Personengruppen einstellen, Entlassungen vermeiden oder die Weiterbildung Ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterstützen, besteht die Möglichkeit, staatliche Hilfe in Form von Lohnzuschüssen und der Übernahme von Kosten in Anspruch zu nehmen.
Zu den wichtigsten Förderungen zählen:
- Eingliederungszuschuss (bei Einstellung von Personen mit Vermittlungshemmnissen)
- Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM)
- Programm "Kapital für Arbeit" der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Weitere wichtige Leistungen, die Ihre Beschäftigten erhalten können, sind:
- Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz
- Kurzarbeitergeld
- für bestimmte Wirtschaftszweige in der Schlechtwetterzeit: Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen
- Insolvenzgeld
Unter dem Titel "Fachkräfte für den baden-württembergischen Mittelstand" hat das Finanz- und Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg ein Praxis-Handbuch herausgegeben das Ihnen als kleines oder mittleres Unternehmen Lösungswege aufzeigt, Fachkräfte zu gewinnen und an das Unternehmen zu binden. Darüber hinaus zeigt das Handbuch rechtliche Grundlagen und Fördermöglichkeiten.
Für behinderte oder von einer Behinderung bedrohte Menschen gibt es spezielle Förderungen, die Sie in der Lebenslage "Leben mit einer Behinderung" finden.
Zu den Verfahren und Dienstleistungen:
- ABM-Maßnahmen
- Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
- Eingliederungszuschuss
- Eingliederungszuschuss für Ältere
- Förderprogramm Azubi im Verbund - Ausbildung teilen
- Förderung der Weiterbildung für Arbeitnehmer ab 45 Jahren
- Insolvenzgeld
- Programm Azubi transfer - Ausbildung fortsetzen
Letzte Änderung: 26.01.2012 - Stand: 12.02.2012 08:45:03



