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Übersicht / Arbeitnehmer / 1. Arbeitsrecht und Tarifrecht

1. Arbeitsrecht und Tarifrecht

Die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten werden durch Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und den Arbeitsvertrag geregelt.



Letzte Änderung: 25.05.2011 - Stand: 25.05.2012 08:45:04


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