Gemeinde Erdmannhausen

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2. Arbeitszeiten und Erholungszeiten

Die Arbeitszeit wird definiert als die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepause. Bei der Schichtarbeit wird die Arbeitszeit in wechselnde Zeitabschnitte unterteilt.

Zu den Erholungszeiten zählen Ruhepausen (während der Arbeitszeit), Ruhezeiten (nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit) und ein bezahlter Erholungsurlaub.



Letzte Änderung: 25.05.2011 - Stand: 25.05.2012 08:45:04


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