Lebenslagen
6. Steuern und Sozialabgaben
Hinweis: Die Gemeinden haben den Arbeitnehmern zum 20.09.2009 letztmalig für das Kalenderjahr 2010 eine Lohnsteuerkarte ausgestellt. Die Lohnsteuerkarte 2010 behält für das Übergangsjahr 2011 mit allen eingetragenen Merkmalen (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Frei- und Hinzurechnungsbeträge gemäß § 39a EStG) ihre Gültigkeit und wird ab dem Jahr 2012 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Die bislang auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Besteuerungsgrundlagen werden ab 2012 vollständig in elektronischer Form bereit gestellt und in einer Datenbank vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zentral verwaltet.
Letzte Änderung: 22.05.2012 - Stand: 25.05.2012 08:45:04



