Gemeinde Erdmannhausen

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Lebenslagen

 
Übersicht / Behinderung / 1. Grad der Behinderung / Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)

    Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)

    Als außergewöhnlich gehbehindert gelten Menschen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Zu diesem Personenkreis zählen besonders:

    • Behinderte, die ständig auf einen Rollstuhl angewiesen sind
    • Behinderte mit Herzschäden und gleichzeitigen schweren Dekompensationserscheinungen oder Ruheinsuffizienz
    • Behinderte mit Erkrankungen der Atemwege und zugleich schwergradigen Einschränkungen der Lungenfunktion

    Hinweis: Mit dem Merkzeichen aG besteht nebeneinander Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr und Anspruch auf Kraftfahrzeugsteuer-Befreiung. Nach der Straßenverkehrsordnung werden Parkerleichterungen gewährt.

    Zu den Verfahren und Dienstleistungen:



    Letzte Änderung: 22.05.2012 - Stand: 25.05.2012 08:45:04


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