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Behinderung

Trotz der Aufgliederung in unterschiedliche Zuständigkeiten sind alle Rehabilitationsträger (z.B. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung und Träger der sozialen Entschädigung) zur engen Zusammenarbeit verpflichtet. Gemeinsame Anlaufstelle für Leistungen sind die örtlichen "Gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger in Baden-Württemberg".



Letzte Änderung: 11.05.2012 - Stand: 25.05.2012 08:45:04