Gemeinde Erdmannhausen

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Lebenslagen

 
Übersicht / Fahrzeuge / 6. Änderung von Einträgen

    6. Änderung von Einträgen

    Während eine Namensänderung im Führerschein nicht vorgeschrieben ist, müssen Sie die Namens- und/oder Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (früher: Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) durchführen lassen.

    Für bestimmte technische Änderungen am Kraftfahrzeug wird eine neue Betriebserlaubnis oder eine Abnahmebestätigung notwendig.

    In den Verfahrensbeschreibungen dieser Rubrik erhalten Sie Informationen darüber, worauf Sie bei solchen Änderungen achten müssen.

    Zu den Verfahren und Dienstleistungen:



    Letzte Änderung: 22.05.2012 - Stand: 25.05.2012 08:45:04


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