Lebenslagen
2. Erlaubnispflichtige Gewerbe
Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch gibt es Ausnahmen von dieser Regel.
Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen (Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen, Konzessionen, Genehmigungen oder besondere Erlaubnisse) erforderlich.
Insbesondere sind folgende gewerbliche Tätigkeiten erlaubnispflichtig:
- Betrieb von Schank- und Speisewirtschaften
- Betrieb von Taxiunternehmen
- Finanzdienstleister
- Güterkraftverkehrsunternehmen
- Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoff
- Handwerk
- Herstellung von Waffen und Arzneimitteln
- Inkassobüros
- Krankentransporte
- Makler
- Pflegedienste
- Privatkrankenanstalten
- Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe
- Versicherungsvermittler
Hinweis: Sie müssen bei diesen Gewerben Ihre persönliche Zuverlässigkeit, Ihre fachliche Eignung und gegebenenfalls Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit oder bestimmte räumliche Verhältnisse nachweisen können.
Zu den Verfahren und Dienstleistungen:
- Anzeige einer Straußwirtschaft
- Befähigungsschein zum Umgang und / oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen (gewerblich)
- Einfuhr von Arzneimitteln - Erlaubnis beantragen
- Energieversorgung - Genehmigung des Netzbetriebs (Land)
- Erlaubnis für außergerichtliche Rechtsdienstleistungen
- Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe
- Erlaubnis für Finanzdienstleister nach der Gewerbeordnung
- Erlaubnis für Makler, Bauträger, Baubetreuer, Anlageberater und Darlehensvermittler
- Erlaubnis für Pfandleiher
- Erlaubnis für Pflegeeinrichtungen
- Erlaubnis für Spielhallen
- Erlaubnis für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater
- Erlaubnis für Versteigerungen
- Erlaubnis zum Apothekenbetrieb
- Erlaubnis zum gewerblichen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen
- Erlaubnis zur Herstellung oder zum Handel mit Waffen
- Erlaubnis zur Herstellung von Arzneimitteln
- Erlaubnisbefreiung für produktakzessorische Versicherungsvermittler
- Finanzdienstleistungen (Kreditwesengesetz) - Erlaubnis beantragen
- Gaststättenerlaubnis
- Genehmigung zum Betrieb von Krankentransporten
- Gewerblicher Güterkraftverkehr
- Mietwagengenehmigung
- Reisegewerbekarte
- Sondernutzungen von Straßen außerhalb der Ortschaft
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit gewerblich aufstellen
- Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung (innerorts) beantragen
- Taxigenehmigung
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis
- Zulassung von Privatkrankenanstalten
Letzte Änderung: 14.05.2012 - Stand: 25.05.2012 08:45:04



