Gemeinde Erdmannhausen

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Übersicht / Grundstück / 4. Nutzung des Grundstücks

4. Nutzung des Grundstücks

Hinweis: Nicht jedes Grundstück kann auf jede Art genutzt werden. Hinzu kommt, dass bei mitunter sogar natürlich vorkommenden oder eingebrachten Schadstoffen in den Böden manche Nutzungen ohne Weiteres zulässig sind, sensiblere Nutzungen jedoch eine Sanierung oder Sicherungsmaßnahmen erfordern (mehr dazu im Kapitel "Bodeneigenschaften" unter "Altlasten/schädliche Bodenveränderungen").



Letzte Änderung: 22.05.2012 - Stand: 25.05.2012 08:45:04


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