Lebenslagen
Personalausweis
Wenn Sie Ihre Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllen, sind Sie dazu verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen.
Seit dem 1. November 2010 kann der neue Personalausweis im Scheckkartenformat beantragt werden. Er löst den bisherigen Personalausweis ab. Alle alten Personalausweise bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig. Ein vorzeitiger Umtausch des alten Personalausweises ist aber ab dem 1. November 2010 jederzeit möglich.
Hinweis: Für Deutsche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, besteht keine Ausweispflicht. Auf Antrag kann ein Personalausweis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden. Auch Deutsche, die der Meldepflicht deswegen nicht unterliegen, weil sie keine Wohnung in Deutschland haben, ist auf Antrag ein Ausweis auszustellen.
Auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde (z.B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) müssen Sie den Ausweis vorzeigen und zur Prüfung aushändigen. Allerdings sind Sie nicht dazu verpflichtet, den Ausweis ständig mit sich zu führen.
Zu den Verfahren und Dienstleistungen:
- Adressänderung im Personalausweis
- Namensänderung im Personalausweis bei Heirat
- Namensänderung im Personalausweis bei Scheidung
- Personalausweis und vorläufiger Personalausweis
- Verlust eines Reisepasses oder Personalausweises
Letzte Änderung: 22.05.2012 - Stand: 25.05.2012 08:45:04



