Lebenslagen
Reisepass
Bei jedem Grenzübertritt müssen Sie einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen, sofern nicht aufgrund zwischenstaatlicher Übereinkommen der Personalausweis ausreichend ist.
Detaillierte Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie in der Rubrik "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", ob für das jeweilige Land ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.
Seit dem 1. November 2005 werden die sogenannten biometrischen Reisepässe ausgegeben. In ihnen ist ein Chip integriert, der das Gesichtsbild enthält. Die Lichtbilder müssen deshalb biometrietauglich sein. Dazu gehört insbesondere, dass das Gesicht nicht mehr im Halbprofil, sondern in Frontalansicht dargestellt ist. Seit dem 1. November 2007 werden auf dem Chip im Reisepass auch zwei Fingerabdrücke gespeichert.
Tipp: Ausführliche Informationen über Biometrie in Reisepässen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern.
Zu den Verfahren und Dienstleistungen:
- Namensänderung im Reisepass bei Heirat
- Namensänderung im Reisepass bei Scheidung
- Reisepass oder vorläufiger Reisepass
- Verlust eines Reisepasses oder Personalausweises
- Wohnortänderung im Reisepass
Letzte Änderung: 22.05.2012 - Stand: 25.05.2012 08:45:04



