Lebenslagen
- 2.1. Entscheidungs- und Vertretungsbefugnis
- 2.2. Vormundschaft und Pflege
- 2.3. Aufsichtspflicht - Haftung - Versicherungen
- 2.4. Unterstützung für Pflegeeltern
- 2.5. Mitteilungspflichten von Pflegeeltern
2. Rechte und Pflichten von Pflegeeltern
Tipp: Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg empfiehlt den Abschluss eines "Pflegevertrages", in dem Jugendamt und Pflegeeltern die gegenseitigen Rechte und Pflichten festlegen. Ein entsprechendes Muster bietet die Anlage 2 der Broschüre "Vorbereitung, Beratung und Unterstützung von Pflegepersonen und Herkunftsfamilien".
Zu den Verfahren und Dienstleistungen:
- Beratung und Hilfeplan
- Führungszeugnis (einfach) beantragen
- Pflegegeld - Leistungen zum Unterhalt bei Vollzeitpflege
Letzte Änderung: 11.05.2012 - Stand: 25.05.2012 08:45:04



