Lebenslagen
- 9.1. Einreise aus EG-Staaten
- 9.2. Einreise aus Drittstaaten - Reisefreigrenzen
- 9.3. Einreise aus Drittstaaten - Einfuhrabgaben
- 9.4. Generelle Aus- und Einfuhrbeschränkungen
9. Zollvorschriften bei der Rückkehr
Unterschiede bestehen vor allem zwischen der Einreise aus einem anderen EG-Staat und der Einreise aus Nicht-EG-Staaten (sogenannten Drittländern).
Einfuhrabgaben müssen Sie bezahlen, wenn Sie bei der Einreise nach Deutschland Waren mitführen, die bestimmte Mengen- und Wertgrenzen überschreiten. Der Gesamtbetrag dieser Einfuhrabgaben setzt sich aus folgenden Abgabenarten zusammen:
- Zoll (dabei gelten unterschiedliche Zollsätze für unterschiedliche Warengruppen)
- Einfuhrumsatzsteuer (in der Regel 19 Prozent des Einfuhrumsatzsteuerwerts der Waren; ermäßigter Steuersatz von sieben Prozent für bestimmte Waren)
- für Waren wie Tabakwaren oder alkoholische Getränke: Verbrauchsteuern (z.B. Energiesteuer, Tabaksteuer oder Branntweinsteuer)
Tipp: Weitere Informationen zu den Zollbestimmungen für Reisende finden Sie in der Broschüre "Reisezeit – Ihr Weg durch den Zoll" die vom Bundesministerium für Finanzen zur Verfügung gestellt wird.
Achtung: Wenn Sie auf Geschäftsreise sind und gewerbliche Waren mit sich führen, beachten Sie bitte, dass diese von den Bestimmungen des Reiseverkehrs ausgenommen sind. Gewerbliche Waren unterliegen den Bestimmungen des kommerziellen Warenverkehrs. Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.
Letzte Änderung: 19.12.2011 - Stand: 25.05.2012 08:45:04



