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Übersicht / Scheidung

Scheidung

Eine Ehe kann – außer durch Tod eines Ehegatten oder Todeserklärung – grundsätzlich nur durch eine Scheidung aufgelöst werden. Die Scheidung wird in Deutschland durch gerichtlichen Beschluss des zuständigen Amtsgerichts (Familiengericht) vollzogen. Einzige Ausnahme: Die Ehe kann aufgehoben werden, wenn ihr Zustandekommen fehlerhaft war (z.B. durch Drohung, Gewalt) oder eine Scheinehe vorliegt.

Ausführliche Informationen über das Thema bietet Ihnen auch die Broschüre "Trennung und Scheidung - praktische Hinweise" des Justizministeriums.



Letzte Änderung: 25.01.2012 - Stand: 04.02.2012 08:45:04


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