Lebenslagen
2. Mittlere Reife
Die mittlere Reife (auch "mittlerer Bildungsabschluss" oder "Fachschulreife" genannt) oder einen gleichwertigen Bildungsstand können Sie folgendermaßen erreichen:
- erfolgreiche Abschlussprüfung nach Klasse 10 der Realschule oder der Hauptschule/Werkrealschule
- Versetzungszeugnis von Klasse 10 nach Klasse 11 der allgemeinbildenden Gymnasien
- erfolgreicher Abschluss des ersten Schuljahres im Berufskolleg oder im beruflichen Gymnasium, wenn Sie mit dem Versetzungszeugnis eines achtjährigen Gymnasiums von Klasse 9 nach Klasse 10 auf ein Berufskolleg oder ein berufliches Gymnasium gewechselt haben
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duale Ausbildung in Betrieb und Berufsschule:
- Erreichen der Durchschnittsnote 2,5 aus dem Hauptschulabschlusszeugnis, dem Berufsschulabschlusszeugnis sowie dem Berufsabschlusszeugnis ("9+3") oder
- Erreichen der Durchschnittsnote 3,0 im Berufsschulabschlusszeugnis, der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung sowie der Nachweis von Sprachkenntnissen (siehe Verwaltungsvorschrift "Erwerb eines dem Hauptschulabschluss oder dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstandes an beruflichen Schulen")
- erfolgreicher Abschluss einer zweijährigen zur Fachschulreife führenden Berufsfachschule
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zweiter Bildungsweg:
- Abendrealschule
- Abendgymnasium
- Berufsaufbauschule
- Schulfremdenprüfung an einer Realschule
Tipp: Das Kultusportal Baden-Württemberg informiert in der Rubrik "Das Schulsystem in BW" auch über Abschlussprüfungen und Anschlussmöglichkeiten.
Mit der mittleren Reife ist es möglich, eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu beginnen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein allgemeinbildendes oder berufliches Gymnasium, ein Berufskolleg oder die Berufsoberschule besucht werden.
Zu den Verfahren und Dienstleistungen:
- Abendgymnasium - Aufnahme beantragen
- Abendrealschule
- Aufnahme in die Berufsaufbauschule - beantragen
- Schulfremdenprüfung beantragen
Letzte Änderung: 31.01.2012 - Stand: 12.02.2012 08:45:03



