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    5. Allgemeine Hochschulreife (Abitur)

    Die allgemeine Hochschulreife können Sie folgendermaßen erreichen:

    • Bestehen der Abiturprüfung an Gymnasien (in Normal- oder Aufbauform)
    • Bestehen der Abiturprüfung an beruflichen Gymnasien (in dreijähriger Aufbauform oder in sechsjähriger Aufbauform)
    • zweiter Bildungsweg:
      • Abendgymnasium
      • Kolleg
      • Technische Oberschule, Wirtschaftsoberschule oder Berufsoberschule für Sozialwesen
    • Bestehen der Abiturprüfung als Schulfremdenprüfung

    Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Studiengänge an den Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland sowie zum Studium an Berufsakademien.

    Zu den Verfahren und Dienstleistungen:



    Letzte Änderung: 23.05.2012 - Stand: 25.05.2012 08:45:04