Lebenslagen
5. Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
Die allgemeine Hochschulreife können Sie folgendermaßen erreichen:
- Bestehen der Abiturprüfung an Gymnasien (in Normal- oder Aufbauform)
- Bestehen der Abiturprüfung an beruflichen Gymnasien (in dreijähriger Aufbauform oder in sechsjähriger Aufbauform)
-
zweiter Bildungsweg:
- Abendgymnasium
- Kolleg
- Technische Oberschule, Wirtschaftsoberschule oder Berufsoberschule für Sozialwesen
- Bestehen der Abiturprüfung als Schulfremdenprüfung
Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Studiengänge an den Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland sowie zum Studium an Berufsakademien.
Zu den Verfahren und Dienstleistungen:
- Abendgymnasium - Aufnahme beantragen
- Aufnahme in die Berufsoberschule - beantragen
- Berufliches Gymnasium (dreijährige Aufbauform) - Aufnahme beantragen
- Berufliches Gymnasium (sechsjährige Aufbauform) - Aufnahme beantragen
- Gymnasium - Kind für Aufnahme anmelden
- Kolleg - anmelden
- Schulfremdenprüfung beantragen
Letzte Änderung: 23.05.2012 - Stand: 25.05.2012 08:45:04
