Gemeinde Erdmannhausen

Seiteninhalt

Sie befinden sich hier: Rathaus / Lebenslagen

Lebenslagen

 
Übersicht / Stiftungen / 3. Organisation einer Stiftung

    3. Organisation einer Stiftung

    Die Stiftung hat keine Mitglieder wie beispielsweise der Verein, sondern Organe.

    Welche Organisationsform für eine Stiftung am zweckmäßigsten ist, hängt von der Art und Größe der Stiftung ab. Die Stiftungsorganisation wird weitgehend durch den Stifter selbst festgelegt. Er kann auch selbst Mitglied in einem der Organe sein.

    Jede rechtsfähige Stiftung muss einen Vorstand haben, der aus einer Person oder mehreren Personen bestehen kann.

    Darüber hinaus kann der Stifter weitere Organe (z.B. Stiftungsrat, Kuratorium, Beirat) einrichten, die entscheidende, beratende oder kontrollierende Funktionen haben können.



    Letzte Änderung: 14.05.2012 - Stand: 25.05.2012 08:45:04


    KONTAKT