Lebenslagen
- 1.4.1. Reisen innerhalb der Europäischen Union
- 1.4.2. Tiereinfuhr aus gelisteten Drittländern
- 1.4.3. Tiereinfuhr aus anderen Drittländern
1.4. Einfuhr und Reiseverkehr
Welche Anforderungen Sie erfüllen müssen, hängt davon ab, in welches Land Sie reisen beziehungsweise aus welchem Land Sie wieder in die Europäische Union (EU) einreisen. Unterschiede bestehen zwischen Mitgliedstaaten der EU, gelisteten Drittländern und anderen Drittländern. Die grundlegenden Anforderungen können Sie in der Verfahrensbeschreibung "Reiseverkehr mit Heimtieren" nachlesen.
Achtung: Tiere, die die Anforderungen nicht erfüllen, werden auf Kosten des Tierhalters oder der Tierhalterin in das Herkunftsland zurückgeschickt oder unter amtliche Quarantäne gestellt. Besteht der Verdacht auf Tollwut, darf das Tier sogar getötet werden.
Tipp: Der Deutsche Tierschutzbund hat die Broschüre "Tier und Urlaub" herausgegeben. Neben den Reisebestimmungen können Sie dort auch nachlesen, was Sie beachten sollten, damit der Urlaub für Ihr Tier so angenehm wie möglich verläuft.
Zu den Verfahren und Dienstleistungen:
Letzte Änderung: 09.01.2012 - Stand: 25.05.2012 08:45:04



