Gemeinde Erdmannhausen

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Übersicht / Umzug / 2. Meldepflicht

    2. Meldepflicht

    Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, müssen Sie sich nicht mehr – wie bisher – bei Ihrer Wegzugsgemeinde abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer "früheren" Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.

    Alle weiteren Informationen zur An- und Abmeldung bei der Meldebehörde sowie zur Ummeldung innerhalb einer Gemeinde finden Sie in den nachfolgenden Verfahrensbeschreibungen.

    Zu den Verfahren und Dienstleistungen:



    Letzte Änderung: 22.05.2012 - Stand: 25.05.2012 08:45:04


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