Lebenslagen
2. Meldepflicht
Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, müssen Sie sich nicht mehr – wie bisher – bei Ihrer Wegzugsgemeinde abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer "früheren" Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.
Alle weiteren Informationen zur An- und Abmeldung bei der Meldebehörde sowie zur Ummeldung innerhalb einer Gemeinde finden Sie in den nachfolgenden Verfahrensbeschreibungen.
Zu den Verfahren und Dienstleistungen:
- Auskunftssperre im Melderegister
- Eintrag in Adressbuch sperren lassen
- Gruppenauskunft an Parteien oder Wählergruppen
- Melderegister - Auskunft beantragen (einfach)
- Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen
- Ummeldung innerhalb der Gemeinde
- Wechsel der Hauptwohnung
- Wohnsitz abmelden
- Wohnsitz anmelden
Letzte Änderung: 22.05.2012 - Stand: 25.05.2012 08:45:04



