Gemeinde Erdmannhausen

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Übersicht / Umzug / 7. Fahrzeug und Bewohnerparkausweis

    7. Fahrzeug und Bewohnerparkausweis

    Bei einem Umzug in einen anderen Stadt- oder Landkreis müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden.

    Besitzen Sie einen Bewohnerparkausweis, sollten Sie bei einem Wegzug aus dem Bewohnerparkgebiet daran denken, dies der Gemeinde, die Ihren Ausweis ausgestellt hat, umgehend mitzuteilen und den Parkausweis persönlich oder per Post zurückzugeben.

    Hinweis: Erkundigen Sie sich rechtzeitig, ob in Ihrem neuen Wohngebiet ein Bewohnerparkausweis notwendig ist.

    Zu den Verfahren und Dienstleistungen:



    Letzte Änderung: 22.05.2012 - Stand: 25.05.2012 08:45:04


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