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    7. Auslandsgeschäft

    Das Erschließen neuer Märkte im Ausland kann zur Stabilisierung oder sogar zum Wachstum eines Unternehmens führen. Die Geschäftstätigkeiten ins Ausland auszudehnen, birgt für Unternehmen aber immer auch ein gewisses Risiko.

    Wer sich entschließt, im Import- oder Exportgeschäft tätig zu werden, muss sich mit einer Reihe zollrechtlicher Bestimmungen auseinandersetzen. Einen ersten Überblick, welche Zollverfahren es gibt und wie diese ablaufen sowie Informationen zu Förderprogrammen erhalten Sie in den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen.

    Tipp: Weiterführende Informationen zu den Themen "Auslandsgeschäft" und "Zoll" finden Sie auf den Internetseiten der Bundeszollverwaltung sowie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.

    Zu den Verfahren und Dienstleistungen:



    Letzte Änderung: 23.05.2012 - Stand: 25.05.2012 08:45:04


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