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Unternehmen gründen

Weitere ausführliche Informationen bieten Ihnen auch die Lebenslagen "Arbeitgeber", "Freiberufler", "Gewerbe" und "Übernahme eines Unternehmens".

Hinweis: Deutsche und Staatsangehörige anderer EU-/EWR-Staaten oder der Schweiz, die in Baden-Württemberg eine von der EU-Dienstleistungsrichtlinie erfasste Dienstleistung anbieten wollen, finden unter "Selbständigkeit online" ausführliche Informationen. Wählen Sie Ihre Tätigkeit aus der A-Z-Liste aus. Sie erhalten auf die Tätigkeit zugeschnittene Informationen über die Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen. Darüber hinaus haben Sie hier bei Bedarf die Möglichkeit, das Verfahren elektronisch abzuwickeln.



Letzte Änderung: 22.05.2012 - Stand: 25.05.2012 08:45:04