Gemeinde Erdmannhausen

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Übersicht / Vergabe öffentlicher Aufträge / 4. Rechtliche Grundlagen

    4. Rechtliche Grundlagen

    Das Vergaberecht ist nicht durch ein einheitliches Gesetz geregelt. Vielmehr müssen öffentliche Auftraggeber und private Anbieter bei der Vergabe öffentlicher Aufträge eine Vielzahl von nationalen und europäischen Vorschriften beachten. Um Ihnen einen Überblick zu bieten, werden hier die für Sie wichtigsten Rechtsgrundlagen dargestellt:

    Ausgewählte Vorschriften der EU

    Ausgewählte nationale Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland

    Landesrechtliche Vorschriften

    Die Ausschreibung, Vergabe und Abwicklung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der Schwellenwerte richtet sich im Wesentlichen nach den Haushaltsordnungen der jeweiligen öffentlichen Auftraggeber und den auf ihrer Grundlage eingeführten weiteren Vergabevorschriften, vor allem den Abschnitten 1 der VOB/A und der VOL/A. Bei freiberuflichen Dienstleistungen unterhalb der Schwellenwerte, die nicht unter die VOL/A fallen, ist lediglich Haushaltsrecht zu beachten. Die Haushaltsordnungen des Landes und der Kommunen verpflichten öffentliche Auftraggeber, bei ihren Beschaffungen grundsätzlich die öffentliche Ausschreibung zu wählen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände eine Ausnahme rechtfertigen.

    Es existieren in mehreren Bereichen ergänzende landesrechtliche Vorschriften, die bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu beachten sind. Insbesondere soll sichergestellt werden, dass kleine und mittelständische Unternehmen besonders berücksichtigt werden (Mittelstandsrichtlinien) sowie Korruption verhindert und bekämpft wird.

    Weitere Informationen zu relevanten rechtlichen Bestimmungen erhalten Sie über die Auftragsberatungsstellen.



    Letzte Änderung: 13.04.2012 - Stand: 25.05.2012 08:45:04


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