Lebenslagen
- 1. Einreise und Aufenthaltstitel
- 2. Aufenthaltszwecke
- 3. Förderung der Integration
- 4. Beendigung des Aufenthalts
Zuwanderung
Die wesentlichen Rechtsgrundlagen des Aufenthaltsrechts der Bundesrepublik Deutschland sind das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU. Das Aufenthaltsgesetz regelt die Einreise und den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Förderung der Integration von Menschen, die nicht Bürger eines Landes der Europäischen Union sind (Drittstaatsangehörige). Mit dem Freizügigkeitsgesetz/EU wird das Freizügigkeitsrecht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen im nationalen Bereich umgesetzt.
Letzte Änderung: 25.01.2012 - Stand: 10.02.2012 08:45:07



