Gemeinde Erdmannhausen

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Übersicht / Zuwanderung / 2. Aufenthaltszwecke

2. Aufenthaltszwecke

Die im Aufenthaltsgesetz festgelegten Aufenthaltszwecke sind:

  • Ausbildung
  • Erwerbstätigkeit (für selbstständig Tätige und nicht selbstständig Beschäftigte)
  • familiäre Gründe
  • völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe

Hinzu kommen noch besondere Aufenthaltsrechte, beispielsweise das Recht auf Wiederkehr und für Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche.

Hinweis: In Ausnahmefällen kann eine Aufenthaltserlaubnis auch für einen im Gesetz nicht genannten Aufenthaltszweck erteilt werden.

Zu den Verfahren und Dienstleistungen:



Letzte Änderung: 23.05.2012 - Stand: 25.05.2012 08:45:04


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