Mitteilungen der Gemeinde
Gemeinde - 17.08.2010
Informationen zum neuen Personalausweis
Das Bürgerbüro informiert ...
Informationen zum neuen Personalausweis
Am 1. November 2010 wird der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ablösen.
Der neue Personalausweis wurde gegenüber dem alten Ausweis mit einigen hilfreichen Neuerungen versehen:
Er hat die gleichen Abmessungen, die man bereits von vielen anderen Plastikkarten des alltäglichen Geschäftsverkehrs kennt und kann künftig in der Geldbörse mit anderen Karten, wie beispielsweise Kreditkarte oder Führerschein, untergebracht werden.
Wie schon der bisherige Ausweis enthält auch das neue Dokument zahlreiche Sicherheitsmerkmale, die die Fälschungssicherheit erhöhen.
Im Vergleich mit dem alten Ausweis sind zwei neue Angaben hinzugekommen: die Postleitzahl und der Ordens- oder Künstlername. Außerdem ist auf der Vorderseite eine neue sechsstellige Zugangsnummer aufgebracht die benötigt wird, wenn man die PIN versehentlich zweimal falsch eingegeben hat.
Neu ist auch ein Chip der es ermöglicht, dass der neue Personalausweis noch vielseitiger genutzt werden kann als bisher.
Eine neue Möglichkeit ist das "Sich-online-Ausweisen", auch eID-Funktion (electronic Identity-Funktion) genannt. Der Ausweisinhaber kann sich im Internet und an Automaten sicher und eindeutig anmelden und seine Identität belegen. Beim Online-Einkauf verschafft diese neue Funktion darüber hinaus die Gewissheit, dass das Gegenüber im Internet auch wirklich derjenige ist, für den er sich ausgibt. Diese Funktion ist erst bei Personen über 16 Jahren aktiviert und kann jederzeit beim Bürgerbüro an- und ausgeschaltet werden.
Ebenfalls neu ist eine Sperrmöglichkeit des Ausweises, damit bei einem Verlust keine dritte Person den Ausweis für sich nutzen kann. Die Sperrung und ggf. Entsperrung muss ebenfalls beim Bürgerbüro vorgenommen werden.
Die dritte neue Funktion ist die Unterschriftsfunktion, auch Signaturfunktion genannt. Dazu muss zunächst ein Signaturzertifikat erworben und auf den Ausweis geladen werden. Diese Zertifikate erhält man direkt bei einem zugelassenen Signaturanbieter und NICHT bei der Ausweisbehörde. Wer mehr über den neuen Ausweis mit seinen Möglichkeiten erfahren möchte, kann sich auf den Seiten des Personalausweisportals umfassend informieren. Die Internetadresse lautet http://www.personalausweisportal.de.
Für wen wird der neue Ausweis ausgestellt?
Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren. Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bisheriger Personalausweis oder Reisepass/Kinderreisepass
Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde)
NEU: aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate)
Bei Personen unter 16 Jahren: Zustimmungserklärung beider Eltern (ist beim Bürgerbüro erhältlich oder kann auch von der Homepage der Gemeinde Erdmannhausen herunter geladen werden) sowie Personalausweise/Reisepässe beider Eltern.
Bei alleinigem Sorgerecht: Sorgerechtsbeschluss beziehungsweise Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt.
Welche Gebühren werden ab dem 1.11.2010 fällig?
Für den Personalausweis für Personen ab 24 Jahren 28,80 Euro
Für den Personalausweis für Personen unter 24 Jahren 22,80 Euro (Gebührenfreiheit nur noch bei Bedürftigkeit!)
Für den vorläufigen Personalausweis 10,00 Euro
Weitere Gebührenregelungen:
Das erstmalige Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres ist gebührenfrei.
Das Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion ist gebührenfrei.
Das Ändern der Anschrift bei Umzügenist gebührenfrei.
Das Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall ist gebührenfrei
Das Entsperren der Online-Ausweisfunktion kostet 6,00 Euro
Das nachträgliche Aktivieren der Online-Ausweisfunktion kostet 6,00 Euro
Das Ändern der PIN im Bürgerbüro (beispielsweise bei vergessener PIN) kostet 6,00 Euro
Wie lange sind die neuen Personalausweise gültig?
Personalausweise sind wie bisher bei Personen ab 24 Jahren zehn Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre. Die bisherigen Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch ist jederzeit möglich.
Fingerabdrücke - ein Muss?
Nur auf Wunsch des Antragstellers können auf dem Ausweis Fingerabdrücke abgelegt werden. Die Kombination von Lichtbild und Fingerabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis. Lichtbild und Fingerabdrücke dürfen jedoch nur von hoheitlichen Stellen wie Polizeivollzugsbehörden oder Personalausweisbehörden zur Überprüfung der Echtheit des Ausweises und der Identität des Ausweisinhabers genutzt werden.
Ihr Ausweis läuft erst nach dem 1. November 2010 ab, aber Sie möchten noch einen Personalausweis nach "altem Muster"?
Dieser Antrag muss mit den vollständigen Unterlagen bis zum 29. Oktober 2010 beim Bürgerbüro gestellt werden.
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