Mitteilungen der Gemeinde
Gemeinde - 07.02.2006
Aufstellung des Bebauungsplanes Lauweinberg-West
Der Gemeinderat hat am 21. Juni 2001 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für das Gebiet "Lauweinberg-West" einen Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen.Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 2,37 ha. Das Plangebiet wird im wesentlichen begrenzt:
- im Norden durch den Feldweg, Flst. Nr. 2959,
- im Osten durch die Lauweinbergstraße, die Nord- und Westgrenze des Flst. Nr. 2755, die Westgrenze des Flst. Nr. 2755/2, die West- und Südgrenze des Flst. Nr. 2751, die Westgrenze des Flst. Nr. 2749, ihre Verlängerung nach Süden durch die Flst. Nr. 2748, 2747, 2741 und 2746, die Westgrenze des Flst. Nr. 2739, ihre Verlängerung nach Süden durch das Flst. Nr. 2743/1, die West- und Südgrenze des Flst. Nr. 2737/3, die Westgrenze der Flst. Nr. 2736/2, 2735/2 über die Marbacher Straße,
- im Süden durch die Marbacher Straße, einschließlich Einmündungsbereich Hardtstraße,
- im Westen durch die Westgrenze der Riedstraße und Teilflächen der Flst. Nr. 2728 und 2727.
Frühzeitige Bürgerbeteiligung
Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Bauleitplanung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die Bürger können sich in der Zeit vom
20. Februar 06 bis 20. März 06
- je einschließlich - während der üblichen Sprechstunden beim Bürgermeisteramt Erdmannhausen, Robert-Bosch-Straße 17, Zimmer 25, über die Planung informieren. Gleichzeitig wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Darlegung der Ziele und Zwecke der Planung
Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird erforderlich, da die bestehenden Baulandreserven weitgehend erschöpft sind. Die noch bebaubaren Grundstücke befinden sich in Privateigentum und stehen Bauinteressenten daher nicht zur Verfügung. Der Bedarf für eine weitere Erschließung von Wohnbauland wurde im Übrigen bereits im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplanes für den Gemeindeverwaltungsverband Marbach nachgewiesen.
Im Rahmen verschiedener städtebaulicher Entwürfe wurde im Vorfeld der Bebauungsplanung der Bereich „Erweiterung Lauweinberg“ insgesamt untersucht. Das Untersuchungsgebiet erstreckte sich auf den gesamten für eine bauliche Entwicklung in Frage kommenden Bereich "Lauweinberg-West" und "Lauweinberg-Ost" bis westlich der Riedstraße. Hieraus wurde als erster Schritt für den Teilbereich "Lauweinberg-Ost" das Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Der Bebauungsplan "Lauweinberg-Ost" ist am 06.02.2004 in Kraft getreten. Die Baustruktur im Abschnitt "Lauweinberg-Ost" orientierte sich an der bestehenden Bebauung im Bereich der Uhlandstraße, d.h. einer stark durchgrünten Bebauung mit überwiegend Einzelhäusern. Die vorhandene Bebauung an der Marbacher Straße und westlich der Lauweinbergstraße weist dem gegenüber höhere Nutzungsziffern und eine höhere bauliche Dichte auf. Diese Baustruktur soll im Gebiet "Lauweinberg-West" seine Fortsetzung finden. Dem entsprechend werden neben Einzelhäusern auch Doppel- und Reihenhäuser vorgesehen.
Die Anbindung an das bestehende Straßennetz erfolgt über die Riedstraße, die zu einer anbaufreien Erschließungsstraße ausgebaut wird. Der Anschluss der Riedstraße an die Marbacher Straße wird als Kreisverkehr konzipiert, die vorhandene Kreuzung wird umgebaut. Der Kreisverkehr markiert damit deutlich den Ortseingang von Erdmannhausen und trägt zur Geschwindigkeitsreduzierung und Verkehrsberuhigung bei. Die Marbacher Straße bleibt anbaufrei.
Weiteres Verfahren
Der Entwurf des Bebauungsplanes wird erst nach Beendigung dieser Bürgerbeteiligung endgültig ausgearbeitet. Diese Bekanntmachung bedeutet noch nicht, dass der Bebauungsplanentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausliegt. Dies wird zu gegebener Zeit im Gemeindemitteilungsblatt gesondert bekannt gegeben, mit dem Hinweis über die Möglichkeit, Bedenken und Anregungen vorzubringen.
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