Gemeinde Erdmannhausen

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Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren

 

Bebauungsplan Bahnhofstraße zwischen Blankenstein- und Kirchstraße

Das Bebauungsplanverfahren Bahnhofstraße zwischen Blankenstein- und Kirchstraße ist vorerst eingestellt.



 


 Auslegungsfrist abgelaufen

Bebauungsplan „Ellenberg“

Öffentliche Auslegung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Erdmannhausen hat am 21. Juli 2022 den Entwurf des Bebauungsplanes „Ellenberg“ zur öffentlichen Auslegung gemäß § 13 a Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB festgestellt.
 
Der Entwurf des Bebauungsplans „Ellenberg“ bestehend aus dem Lageplan und dem Textteil vom 11.07.2022 des Architekturbüros Bloss, Stuttgart und die Begründung vom 11.07.2022 sowie umweltbezogene Gutachten und der Stellungnahme der Bürger liegen gemäß § 13 a Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 08. August 2022 bis 16. September 2022 – je einschließlich – während der Öffnungszeiten im Rathaus Erdmannhausen, Pflasterstraße 15, 71729 Erdmannhausen, Zimmer 26, öffentlich aus.
 
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt. Die Auslegungsfrist wurde auf 6 Wochen verlängert, da umfangreiche Dokumente zur Durchsicht zur Verfügung stehen.
 
Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich nordöstlich des historischen Ortskerns direkt an der Ortsdurchfahrt, der Bahnhofstraße. Der Geltungsbereich des Plangebiets umfasst ca. 4,2 ha. Das Gelände ist begrenzt:
 
·         im Norden durch die Silcherstraße,
·         im Osten durch die Wohnbebauung westlich der Amselstraße,
·         im Süden durch die Kirchberger Straße,
·         im Westen durch die Bahnhofstraße
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ellenberg“ ersetzt vollständig den bisher rechtskräftigen Bebauungsplan „Ehlenberg“ aus dem Jahr 1959, eine kleine Teilfläche (Flst. 4563) des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Ellenberg II“ sowie zwei „Baulinienpläne“ entlang der Kirchberger Straße und der Silcherstraße.
 
Ziel der Planung
Nördlich des Ortskerns beginnt – entlang der Ortsdurchfahrt – ein Bereich, der deutlich größere Grundstücke aufweist und somit auch den Bau größerer Wohngebäude ermöglichen würde. Im Geltungsbereich des Plangebietes existiert bereits ein Bebauungsplan aus dem Jahr 1959. Die Festsetzungen sind aber für eine kleinteilige Einfamilienhausbebauung konzipiert, die nicht mehr den Ansprüchen einer zeitgemäßen Wohnnutzung entspricht und in Teilen auch im Widerspruch zu heutigen Regelwerken steht. Deshalb wurden in der Vergangenheit zahlreiche Befreiungen erteilt.
 
Neben zeitgemäßen Ein- und Zweifamilienhausneubauten soll auf den größeren Grundstücken auch der Bau von Mehrfamilienhäusern ermöglicht werden. Gleichzeitig soll aber auch die notwendige Rücksichtnahme gegenüber den Bestandsgebäuden sichergestellt und eine angemessene äußere Gestaltung, der die Ortsdurchfahrt flankierenden Gebäude, gewahrt bleiben.
 
Möglichkeit zu Stellungnahmen
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Bebauungsplanentwurf beim Bürgermeisteramt Erdmannhausen schriftlich abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
 
Es sind folgende Arten von umweltbezogenen Informationen verfügbar und einsehbar:
 
· Geologisches Gutachten vom 20.04.2022, Dipl.-Geologe und Dipl.-Ing. Geotechnik Stuttgart GmbH, zur Untergrunderkundung innerhalb des Plangebiets
· Geräuschimmissionsprognose vom 14.03.2022, Sachverständiger rw bauphysik, zur Ermittlung der Lärmbelastung innerhalb des Plangebiets
· Artenschutzrechtliche Maßnahmen im März 2022, Dipl.-Biologe und Dipl.-Ing. für Landespflege gruen werkgruppe, zur Wahrung des Artenschutzes
·  Übersichtsbegehung Artenschutz und Habitatpotenzialanalyse im November 2021, Dipl.-Biologe gruen werkgruppe, zur Wahrung des Artenschutzes
 
DIN-Vorschriften auf welche Bezug genommen wurde werden zur Durchsicht mit ausgelegt.

Weitere Unterlagen finden Sie hier
   



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