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Aktuelle Situation beim Glasfaserausbau in Erdmannhausen

Die Gemeindeverwaltung kündigt den Kooperationsvertrag mit dem Unternehmen Deutsche Giga Access (DGA).

 

Vertragskündigung durch die Bürger ist derzeit nicht notwendig

Im Jahr 2022 hat die Deutsche Giga Access GmbH (DGA) mit neun Gemeinden in der Region Stuttgart einen kommunalen Kooperationsvertrag für einen flächendeckenden Glasfaserausbau auf eigenwirtschaftlicher Basis abgeschlossen, darunter auch mit der (Stadt/Gemeinde Name). Anschließend hat die Firma GVG Glasfaser GmbH als Kooperationspartner der DGA begonnen, in (Name der Kommune) Kunden für Internetverträge auf dem entstehenden Netz zu werben. Eigenwirtschaftlicher Ausbau bedeutet, die Firma tritt als Investor mit eigenen finanziellen Mitteln und eigener Entscheidungsbefugnis ohne Inanspruchnahme kommunaler Mittel auf. Im Oktober 2023 hat die DGA die Vertragskommunen darüber informiert, dass sie angesichts nicht vorhersehbarer veränderter ökonomischer Rahmenbedingungen alle geplanten Projekte auf ihre Wirtschaftlichkeit hin überprüfen muss. Wegen der Komplexität dieses Prozesses sei nicht mehr mit einem Baustart im Jahr 2023 zu rechnen. Seither ist es weder den betroffenen Kommunen noch der Gigabit Region Stuttgart GmbH (GRS) gelungen, verbindliche Aussagen über einen Ausbau durch die DGA zu erhalten. Die unzureichende Information und Kommunikation seitens der DGA hat bei den betroffenen Städten und Gemeinden zu einem sehr starken Vertrauensverlust gegenüber dem Unternehmen geführt. Der bisherige Nichtausbau trotz erfolgreicher Vorvermarktung und der unzureichende Informationsfluss haben uns dazu veranlasst, das Kooperationsverhältnis zu kündigen. Die Unzuverlässigkeit des Unternehmens war zum Zeitpunkt des Abschlusses der Kooperationsvereinbarung nicht vorhersehbar.

 

Keine Aktivität durch betroffene Bürger notwendig

Für Endkunden entstehen keine Folgen oder Verpflichtungen, solange die Glasfaser-Infrastruktur nicht gebaut ist. Deshalb weist die Gigabit Region Stuttgart GmbH (GRS) darauf hin, dass es derzeit keine Notwendigkeit gibt, bestehende Verträge zu kündigen. Bei den betroffenen Endkunden liegen zwei verschiedene Verträge vor:

1. Ein Internetvertrag mit der GVG Glasfaser GmbH zur Lieferung von Internet über eine zu errichtende Glasfaserleitung.

2. Eine Gestattungserklärung durch den Hauseigentümer, die es der Deutschen Giga Access GmbH (DGA) erlaubt, einen Glasfaseranschluss in das Gebäude zu legen.

Hauseigentümer, die einen bestehenden Gestattungsvertrag trotz fehlender Notwendigkeit dennoch kündigen wollen, wenden sich per E-Mail an den Zweckverband Kreisbreitband Ludwigsburg unter der E-Mail-Adresse info@zvkbl.de.

 

So geht es weiter

In fast allen betroffenen Haushalten ist derzeit eine gute Breitbandverfügbarkeit vorhanden, die den aktuellen sowie den kurzfristig zu erwartenden Bedarf abdeckt. Die wenigen unterversorgten Adressen könnten durch die Bundes- und Landesförderung abgedeckt werden. Vor diesem Hintergrund werden sich die Kommune, der Breitbandzweckverband des Landkreises und die Gigabit Region Stuttgart GmbH um die Gewinnung von anderen Ausbaupartnern bemühen. Das Ziel der Region Stuttgart ist es nach wie vor, eine flächendeckende Glasfaserversorgung in allen Städten und Gemeinden der Region Stuttgart bis spätestens 2030 zu erreichen.