Mitteilungen

An die Erziehungsberechtigten, deren Kinder zum Schuljahr 2026/2027 in die Klassenstufe 1 der Grundschule der Gemeinde Erdmannhausen kommen:

An die Erziehungsberechtigten, deren Kinder zum Schuljahr 2026/2027 in die Klassenstufe 1 der Grundschule der Gemeinde Erdmannhausen kommen:

Alle Kinder, die zum Schuljahr 2026/2027 in die Klassenstufe 1 der Grundschule der Gemeinde Erdmannhausen eintreten, haben ab ihrem ersten Schultag einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Dieser Betreuungsanspruch erstreckt sich auf acht Zeitstunden pro Tag. Er besteht in jeder Woche von Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage. Er gilt in allen Schulzeiten und mit Ausnahme von vier Wochen auch in den Schulferienzeiten. Die Erziehungsberechtigten entscheiden, in welchem Umfang sie den Betreuungsanspruch ihrer Kinder wahrnehmen.

Durch Schulunterricht und andere verbindliche Schulangebote wird der Betreuungsanspruch erfüllt. Sofern Sie den Betreuungsanspruch Ihres Kindes darüber hinaus an Schultagen oder/und an Ferientagen im Zeitraum zwischen dem ersten Schultag Ihres Kindes und dem 31.07.2027 wahrnehmen wollen, haben Sie uns bis 15.03.2026 hierüber zu informieren. Die Einhaltung dieser Frist dient dazu, die von Ihnen gewünschte Betreuung im erforderlichen Umfang rechtzeitig zu organisieren.

Bitte unterrichten Sie uns daher bis 15.03.2026 über den Bedarf für die Betreuung Ihres Kindes im Schuljahr 2026/2027.

Den Fragebogen zur Bedarfsmeldung stellen wir Ihnen hier  als Download zur Verfügung. Alternativ können Sie den Fragebogen im Rathaus der Gemeinde Erdmannhausen erhalten. Zusätzlich können Eltern, die die Stay Informed App für ihr Kind im Kindergarten nutzen, den Fragebogen auch dort abrufen. Bitte übermitteln Sie uns Ihre ausgefüllte Bedarfsmeldung per E-Mail an kinderbetreuung(at)erdmannhausen.de, per Brief oder geben Sie diese persönlich im Rathaus ab.

Beachten Sie bei Ihrer Bedarfsmeldung bitte, dass die Betreuung Ihres Kindes entgeltpflichtig ist. Zu den Entgeltsätzen der Gemeinde Erdmannhausen für Betreuung gelangen Sie über die Homepage der Gemeinde Erdmannhausen.

Zur Klarstellung weisen wir darauf hin, dass Ihre Bedarfsmeldung keine automatische Zusage der gewünschten Betreuung am gewünschten Ort bewirkt. Wir werden uns zur Betreuung Ihres Kindes rechtzeitig vor dem Start des neuen Schuljahres an Sie wenden.

Für etwaige Rückfragen zu Ihrer Bedarfsmeldung und zu den kommunalen Betreuungsangeboten stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 07144/308-0 oder per E-Mail kinderbetreuung(at)erdmannhausen.de zur Verfügung.