Friedhof

In Deutschland besteht Friedhofspflicht. Bestattungen sind deshalb nur auf öffentlichen oder privaten Bestattungsplätzen gestattet, die behördlich genehmigt sind.

Die Gemeinde Erdmannhausen verfügt über einen öffentlichen Friedhof. Die Grabstätten sind somit Gemeindeeigentum. Nutzungsrechte an den Grabstätten werden für 20 Jahre vergeben. Die Grabstätten werden ausschließlich von der Gemeinde der Reihenfolge nach vergeben.

Diese Regelungen sind alle in der Friedhofssatzung erhalten.

Grabarten

Reihengräber

sind Grabstätten für Erdbestattungen im Sarg, die der Reihe nach belegt werden. Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich. In jedem Reihengrab wird nur ein Verstorbener bestattet. Reihengräber können nach Ablauf der Ruhezeit nicht in Wahlgräber umgewandelt werden.

 

Wahlgräber

sind Grabstätten für zwei übereinander liegende Erdbestattungen im Sarg. Die erste Bestattung ist doppeltief und hat eine Ruhezeit von 20 Jahren. Der Käufer des Wahlgrabes hat das Nutzungsrecht an diesem Wahlgrab. Eine Verlängerung des Grabes ist möglich. Bei der zweiten Bestattung wird die Ruhezeit wieder auf 20 Jahre verlängert. Danach ist eine Verlängerung nicht mehr möglich.

 

Kindergräber

sind Grabstätten für Kinder, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres verstorben sind. Die Ruhezeit beträgt in diesem Fall 10 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

 

Urnenreihen- und Urnenwahlgräber

sind Urnengrabstätten, die der Beisetzung von Aschen Verstorbener dienen. Im Urnenreihengrab wird die Asche eines einzelnen Verstorbenen beigesetzt. Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre. Im Urnenwahlgrab wird die Asche von zwei Verstorbenen beigesetzt. Bei der zweiten Beisetzung wird die Ruhezeit wieder auf 20 Jahre verlängert. Danach ist eine Verlängerung nicht mehr möglich.

 

Urnenrasengräber

sind Urnengräber für eine oder zwei Beisetzungen. Hier entfällt die Grabpflege. Anstelle eines Grabsteines wird an der Friedhofsmauer eine Erinnerungstafel angebracht. Grabschmuck ist hier nicht zulässig.

 

Urnenstelen

sind Säulen, in denen Urnen beigesetzt werden können. Die Urnen werden in separaten Kammern im Inneren der Stele aufgestellt und mit einer Steinplatte verschlossen. Es sind eine oder zwei Beisetzungen pro Kammer möglich. Die Steinplatte wird mit der Grabinschrift des/der Verstorbenen versehen. Grabschmuck darf nur auf dem Boden vor der Stele abgelegt werden.

 

Urnenbaumgräber

sind Urnengräber für eine oder zwei Urnen, die in unterirdischen Röhren rund um einen Baum beigesetzt werden. Die Röhren werden mit einer Platte verschlossen, auf der ein Täfelchen mit der jeweiligen Grabinschrift angebracht wird. Grabschmuck ist hier nicht zulässig.

 

Anonyme Urnengräber

sind Grabstätten, bei denen die Beisetzungen in der Regel ohne Beisein von Angehörigen und ohne Hinweis auf den Zeitpunkt stattfinden. Die Grabstätten als solche sind nicht gekennzeichnet. Grabschmuck ist hier nicht zulässig.

Kosten


 

Bestattungs-
gebühren

Grabnutzungsgebühren

 

Aussegnungshalle

 

225,00 €

 

Aufbahrungsraum

175,00 €

 

 

 

 

Erdbestattungen:

 

 

Reihengräber

818,00 €

1.590,00 €

Wahlgräber

 

 

Erstbelegung

926,00 €

2.590,00 €

Zweitbelegung

740,00 €

*)

Kindergräber

517,00 €

100,00 €

 

 

 

Urnenbeisetzungen:

 

Reihengräber

 

 

Urnenerdgrab

194,00 €

890,00 €

Urnenrasengrab

194,00 €

730,00 €

Urnenstelen

69,00 €

1.040,00 €

Urnenbaumgrab

105,00 €

960,00 €

Anonymes Grab

194,00 €

680,00 €

 

 

 

Wahlgräber

 

*)

Urnenerdgrab

194,00 €

1.220,00 €

Urnenrasengrab

194,00 €

930,00 €

Urnenstele

69,00 €

1.230,00 €

Urnenbaumgrab

105,00 €

1.130,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*) Die jeweiligen Grabnutzungsgebühren bei der Zweitbelegung von Wahlgräbern (Sarg- oder Urnenbestattung) errechnen sich anteilig pro Jahr der Nutzungsverlängerung. 

Bestattung

Den Bestattungsunternehmer können Sie frei wählen. Dieser erledigt für Sie alle Formalitäten und besorgt die Sarglieferung, Einsargung und den Leichentransport. Für die Bestattungshandlungen auf dem Friedhof ist ausschließlich die Gemeinde zuständig. Diese Aufgaben hat die Gemeinde Erdmannhausen dem Bestattungsunternehmen Hubert Glock, Bugmühle, Erdmannhausen übertragen. Hierzu gehört die Organisation, Leitung und Mitwirkung bei der Bestattung.

Aufstellen eines Grabmals

Jedes Grabdenkmal bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die Gemeinde. Anträge erhalten Sie bei Ihrem Steinmetzbetrieb. Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige Gewerbetreibende bedürfen für die Tätigkeit auf dem Friedhof der vorherigen Zulassung durch die Gemeinde.