Gemeinderat

Der Gemeinderat ist das Hauptorgan einer Gemeinde. Er stellt die politische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde dar und ist ein festes Organ innerhalb der Verwaltung. Zu seinen Aufgaben zählt unter anderem das Beschließen von grundlegenden Angelegenheiten, die darauf vom Bürgermeister ausgeführt werden. Er setzt sich stets aus dem/der Bürgermeister/in als Vorsitzende/r und 14 von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten Mitgliedern zusammen.