
Barrierefreiheit
Barrierefreiheitserklärung (in Bearbeitung)
Wir arbeiten derzeit an der Erstellung unserer Barrierefreiheitserklärung gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Falls Ihnen in der Zwischenzeit Barrieren auffallen oder Sie Unterstützung benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren:
Kontakt:
rathaus(at)erdmannhausen.de
07144 308-0
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und bemühen uns, die Erklärung so schnell wie möglich fertigzustellen.