Mitteilungen
Baumschnitt in Erdmannhausen: Jetzt wieder erlaubt!
Warum gibt es eine Schonzeit?
Zwischen März und September haben viele Tiere, wie Vögel, Eichhörnchen oder Fledermäuse, ihre Brut- und Aufzuchtzeit. Während dieser Zeit dürfen Bäume und Hecken nicht stark zurückgeschnitten oder gefällt werden, damit Nester, Höhlen und Lebensstätten nicht zerstört werden. Die Regelungen stammen aus dem § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
Was ist jetzt erlaubt?
Von Oktober bis Ende Februar können stärkere Rückschnitte und Fällungen durchgeführt werden. Dabei gilt:
-
Vorher prüfen, ob Tiere in den Bäumen oder Sträuchern leben.
-
Schonende Pflegeschnitte sind jederzeit erlaubt.