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Baumschnitt in Erdmannhausen: Jetzt wieder erlaubt!

Warum gibt es eine Schonzeit?

Zwischen März und September haben viele Tiere, wie Vögel, Eichhörnchen oder Fledermäuse, ihre Brut- und Aufzuchtzeit. Während dieser Zeit dürfen Bäume und Hecken nicht stark zurückgeschnitten oder gefällt werden, damit Nester, Höhlen und Lebensstätten nicht zerstört werden. Die Regelungen stammen aus dem § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).

Was ist jetzt erlaubt?

Von Oktober bis Ende Februar können stärkere Rückschnitte und Fällungen durchgeführt werden. Dabei gilt:

  • Vorher prüfen, ob Tiere in den Bäumen oder Sträuchern leben.

  • Schonende Pflegeschnitte sind jederzeit erlaubt.