
Mitteilungen
Durchbruch bei der Verkehrsplanung
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
in den vergangenen Monaten kam es insbesondere im Kurvenbereich der Affalterbacher Straße immer wieder zu Problemen durch falsch parkende Fahrzeuge. Diese führten zu gefährlichen Verkehrssituationen und gefährdeten alle Verkehrsteilnehmer.
Die Gemeindeverwaltung Erdmannhausen erhielt zahlreiche Hinweise in Form von Bildern und Videos, die die prekäre Lage zu unterschiedlichen Tageszeiten dokumentierten.
Darüber hinaus hat die Gemeindeverwaltung und der Gemeinderat bereits seit Jahren eine Temporeduzierung in der Affalterbacher Straße, Schafstraße und Bahnhofstraße gefordert und wurde dabei auch tatkräftig von einer Bürgerinitiative unterstützt, die dafür zahlreiche Unterschriften gesammelt hat.
Zudem hat die Gemeindeverwaltung ebenfalls seit mehreren Jahren in der Marbacher Straße, in der Bahnhofstraße und in der Gartenstraße gefährliche Verkehrsbereiche beim Landratsamt angesprochen sowie Halteverbote und weitere Maßnahmen eingefordert.
Da die Gemeinde keine verkehrsrechtlichen Anordnungen ohne Zustimmung des Landratsamtes Ludwigsburg treffen darf, wurde ein gemeinsamer Besprechungstermin mit dem Straßenverkehrsamt einberufen. Dabei wurde schnell klar: Es besteht dringender Handlungsbedarf. Da sich die gesetzlichen Regelungen geändert und teilweise für eine zügige Umsetzung wesentlich verbessert haben, hat das Landratsamt folgende verkehrsregelnde Maßnahmen angeordnet, um die Sicherheit im Straßenverkehr nachhaltig zu verbessern, Damit hat das Landratsamt dem lang währenden Wunsch der Gemeindeverwaltung und des Gemeinderats und vor allem den Wünschen der Bürgerschaft entsprochen:
Absolutes Haltverbot im Kurvenbereich der Affalterbacher Straße
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit gilt ab sofort ein absolutes Haltverbot im genannten Bereich. Die Umsetzung erfolgt zeitnah. Bitte achten Sie unbedingt auf die Beschilderung und parken Sie nicht im Kurvenbereich!
Tempo 30 auf der Durchfahrtsstraße K 1605
Für die gesamte K 1605 (Bahnhof-, Schaf-, Affalterbacher Straße) wurde eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet.
Haltverbot Bahnhofstraße (Nr. 23/1 bis Blankensteinstraße)
Auch hier kam es durch parkende Fahrzeuge zu eingeschränkten Sichtverhältnissen. Ein absolutes Haltverbot gilt ab sofort zwischen der Einmündung Blankensteinstraße und südwestlich von Gebäude Nr. 13.
Haltverbot Marbacher Straße (Nr. 26 bis Lauweinbergstraße)
Im Abschnitt zwischen Lauweinbergstraße und Gebäude 26/1 wurde ein weiteres absolutes Haltverbot angeordnet. Dies verbessert insbesondere die Pünktlichkeit des Busverkehrs, der durch parkende Fahrzeuge bisher oft behindert wurde. Zusätzlich wird die durchgezogene Linie vor dem Kreisverkehr verlängert – auch dort gilt künftig ein Parkverbot.
Eingeschränktes Haltverbot in der Gartenstraße
Zwischen Gartenstraße 28–37 und der Einmündung In den Gälesgärten herrscht reger Schüler- und Freizeitverkehr. In Teilen fehlt ein Gehweg. Da zudem die Feuerwehr interimsweise im Bauhof untergebracht ist, wurde in diesem Abschnitt ein eingeschränktes Haltverbot bis 30.06.2026 beschlossen. Im Mai 2026 wird die Gemeindeverwaltung gemeinsam mit der Verkehrsbehörde evaluieren, ob und in welchem Umfang eine dauerhafte Lösung notwendig ist.
Die Gemeindeverwaltung dankt allen Beteiligten für ihr Engagement.
Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre aktive Mithilfe – gemeinsam sorgen wir für mehr Sicherheit im Straßenverkehr von Erdmannhausen!
Ihre Gemeindeverwaltung Erdmannhausen