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Grundsteuerreform in Baden-Württemberg – Wichtige Informationen für Eigentümer und Mieter

Warum wurde die Grundsteuer reformiert?

Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die bisherige Grundsteuerberechnung nicht mehr verfassungsgemäß war, da die Bemessungsgrundlage seit 1964 nicht aktualisiert wurde. Um eine gerechtere Bewertung zu ermöglichen, wurde das System nun überarbeitet.

Wie wird die neue Grundsteuer berechnet?

In Baden-Württemberg basiert die Berechnung nun auf der Größe und Lage des Grundstücks. Die Lage wird durch die aktuellen Bodenrichtwerte abgebildet: Je attraktiver die Lage, desto höher der Bodenrichtwert und damit der steuerliche Wert des Grundstücks. Zudem gibt es eine Vergünstigung für selbstgenutzten Wohnraum, um eine höhere Belastung für Eigentümer, die selbst in ihrem Haus oder ihrer Wohnung wohnen, zu vermeiden.

Steigt die Grundsteuer für alle?

Nein, die Grundsteuer ist aufkommensneutral konzipiert. Das bedeutet, dass die Gesamteinnahmen der Kommunen in etwa gleich bleiben sollen. Dennoch kann es für einzelne Eigentümer zu Veränderungen kommen:

  • Einige Eigentümer zahlen künftig weniger, insbesondere bei Etagenwohnungen und Mehrfamilienhäusern.

  • Andere, insbesondere Besitzer großer Grundstücke in begehrten Lagen, könnten eine höhere Grundsteuerlast haben.

Was bedeutet die Reform für Mieter?

Grundsätzlich zahlen Eigentümer die Grundsteuer. Vermieter können die Kosten jedoch über die Nebenkostenabrechnung auf ihre Mieter umlegen, sofern dies im Mietvertrag geregelt ist. Da die Steuer für viele Mehrfamilienhäuser sinkt, könnten auch Mieter von geringeren Kosten profitieren.

Was tun bei Unstimmigkeiten in der Bewertung?

Sollten Eigentümer der Meinung sein, dass ihr Grundstück falsch bewertet wurde, besteht die Möglichkeit, ein eigenes Gutachten zu beauftragen und beim Finanzamt einzureichen. Wichtig: Das Gutachten muss bis zum 30. Juni 2025 beauftragt werden, um rückwirkend zum 1. Januar 2025 berücksichtigt zu werden.

Hinweis zur Zahlungspflicht

Auch wenn ein Widerspruch gegen die neue Bewertung eingelegt oder eine Klage eingereicht wird, muss die Grundsteuer zunächst gezahlt werden. Eine Anpassung erfolgt erst nach einer möglichen Korrektur.

Die Gemeinde arbeitet derzeit die eingegangenen Widersprüche gesammelt ab und bittet daher darum, von Rückfragen zu diesem Thema abzusehen.